
Alle Informationen zur Entsorgung von Schotter
Schotter kann in vielerlei Hinsichten anfallen, ob bei etwaigen Baumaßnahmen oder als Anlage an Schottergärten. Gerade der Schotter in den Gärten fällt im Abfallbereich nicht einfach unter Bauschutt, da er oft behandelt ist.
Schotter ist, wenn man ihn im Detail betrachtet, ein gebrochenes Gestein mit einer groben Struktur und großer Körnung. Im Entsorgungsbereich gilt der Stoff als Abbruchmaterial. Schotter wird als Bauschutt betrachtet und gehört nicht zu den gefährlichen Abfällen. Es gibt jedoch eine Bedingung, nämlich muss der Schotter frei von jeglichen Rückständen wie Lacken, Farben oder Kleberesten sein. Erfüllt er das Kriterium nicht, zählt er zu Baurestmassen. Bauschutt sind Stoffe mineralischen Ursprungs, während Baurestmassen sowohl mineralische als auch nicht-mineralische Stoffe beinhalten.
Wie entsorge ich Schotter?
Jenen Schotter, den du zu entsorgen hast, kannst du nicht einfach im Hausmüll entsorgen. Schotterreste müssen fachgerecht entsorgt werden und müssen frei von jeglichen Stoffen sein.
Entsorge deinen Schotter sorgenfrei mit Containerdienst24.at! Bei uns kannst du dir bequem von zu Hause aus online einen Bauschutt- oder Baurestmassen-Container mieten. Wie oben beschrieben kommt es darauf an ob dein zu entsorgender Schotter behandelt ist und Rückstände hat, oder ob er unbehandelt ist. Unser Service beinhaltet die Aufstellung des Containers mit 10 Tagen Miete und die Abholung sowie die anschließende fachgerechte Entsorgung. Beachte, dass du für die Aufstellung des Containers auf einer öffentlichen Fläche eine Aufstellgenehmigung der jeweiligen Gemeinde oder des Magistrats benötigst. Bei privaten Abschnitten brauchst du das nicht.
In den Container für Bauschutt darf:
- Beton
- Dachziegel (aus Beton oder Ton) frei von jeglichen Störstoffen
- Kies
- Sand
- Steingut
- Ziegel
Was darf in den Container für Bauschutt nicht:
- Alle anderen Baustellenabfälle
- Gasbeton (z. B. Ytong)
- Gefährliche Abfälle (Asbestzement, Glaswolle, Steinwolle, Lacke, Laugen, Säuren,…)
- Gips- und Gipskartonplatten (z. B. Rigips)
- Gipsverputz
- Holzwolle-Leichtbauplatten (z. B. Heraklith)
- Schlacke und Schüttung
- Sperrmüll
- Störstoffe (z. B. Metalle, Kunststoffe,…)
In den Container für Baurestmassen darf:
- Asphalt
- Beton
- Dachziegel (Beton oder Ton) frei von Störstoffen
- Fliesen, Keramik, Porzellan
- Gasbeton (z. B. Ytong)
- Holzwolle-Leichtbauplatten (z. B. Heraklith)
- Kies
- Mauerwerk
- Mörtel- und Putzreste
- Sand
- Schüttung
- Steingut
- Verputz
Was darf in den Container für Baurestmassen nicht:
- Bodenaushub
- Dämmstoffplatten
- Flüssigkeiten (z. B. Altöl, Säuren, Laugen)
- Gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, leere Lack- oder Spraydosen, Chemikalien)
- Gips- und Gipskartonplatten (z. B. Rigips)
- Glasreste
- Glaswolle
- Holz (z. B. Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne)
- Kork
- Kunststofffolien, Farbeimer
- Sperrmüll
- Steinwolle
- Störstoffe (z. B. Metalle, Kunststoffe,... )
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Styroporplatten oder Teeranhaftungen
- Überwiegend Verpackungsmaterialien
Unsicher bei der Wahl der Abfallart?
Wenn du noch unsicher bist, welche Abfallart die richtige für dich ist, dann melde dich bei unserem fachkundigen Personal mit deinen Fragen. Dazu musst du lediglich die Postleitzahl deines Aufstellortes bekanntgeben, um herauszufinden, welcher dein regionaler Ansprechpartner ist. Wir helfen dir gerne weiter!
Du kannst uns auch gerne eine Anfrage schicken.