
Ihr habt euren Garten auf Vordermann gebracht und fragt euch nun: Wohin mit dem Strauchschnitt? Gartenabfälle wie Baum- oder Strauchschnitt könnt ihr selbstverständlich entweder in der Biotonne oder am eigenen Kompost entsorgen. Da es sich dabei aber meist um sperriges Material handelt, ist der Platz dabei oft Mangelware. Um nicht zu riskieren, dass ihr keine anderen Abfälle, wie euren Biomüll, mehr entsorgen könnt, weil die Biotonne oder der Kompost voll mit Strauchschnitt sind, solltet ihr Letzteren am besten anderweitig entsorgen.
Was mache ich mit Grünschnitt?
Habt ihr größere Mengen Grünschnitt zu entsorgen – etwa, weil ihr Bäume und Sträucher zusammengeschnitten habt – empfiehlt sich der Container für Grün- und Strauchschnitt von Containerdienst24.
Ihr könnt einfach online einen Container oder eine Mulde bestellen und dabei aus verschiedenen Größen auswählen. Bestellt das für eure Arbeiten am besten passende Behältnis für den gewünschten Tag. Wir stellen euch den Container dann auf und ihr könnt eure Gartenabfälle darin entsorgen. Am vereinbarten Tag wird der Container dann auch wieder von uns abgeholt und eure Abfälle werden fachgerecht entsorgt – ihr braucht euch also um nichts mehr zu kümmern.
Wo kann ich Äste entsorgen?
Auch Äste oder Wurzelstöcke, wenn diese nicht zu groß sind, könnt ihr im Strauchschnitt-Container entsorgen.
Unser Tipp: Damit ihr nicht unnötig Platz im Container oder in der Mulde verschwendet, empfehlen wir euch, Sträucher und Äste am besten zuvor etwas kleinzuschneiden. So sind sie nicht mehr so sperrig und ihr könnt eure Abfälle besser einwerfen.
Was darf in den Container für Baum- und Strauchschnitt?
- Äste und Wurzeln (< 25 kg pro Wurzelstock)
- Grün- und Strauchschnitt
- Kleinere Bäume bis 15 cm Durchmesser oder unter 1 m Länge
- Laub
- Mähgut
- Rasen
- Sträucher
Was darf nicht in den Strauchschnitt-Container?
- Jegliche Baustellenabfälle
- Bodenaushub
- Buxbaum mit Zünsler
- Flüssigkeiten (Altöl, Säuren, Laugen)
- Gefährliche Abfälle
- Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
- Nicht biogene Abfälle
- Speisereste
- Störstoffe (z. B. Metalle, Kunststoffe,...)
- Wurzeln und Baumstämme ab 15 cm Durchmesser oder über 1 m Länge